17.5.2012 21:12

Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens

Berlin, 18.09.2010 Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung wieder zu entdecken.

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Zum diesjährigen Marsch für das Leben, der am 18. September 2010 in Berlin mit ca. 1800 Teilnehmern ein Zeichen für das Lebensrecht setzte, veröffentlichte der Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) die Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens, die wir hier im Wortlaut wieder geben:

 

Angesichts der Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung wieder zu entdecken.

Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung, von Eigenschaften und Umständen.

Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschenleben. Es darf keine Zuteilung der Menschenwürde und des Lebensrechtes nach Belieben geben.

Deshalb fordern wir:

  1. Ein gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, damit der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen Einhalt geboten wird.

  2. Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder nachhaltig durch neue Schutzkonzepte zu beenden.

  3. Die geltenden Abreibungsgesetze und ihre Praxis einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flüchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.

  4. Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten für über 90 Prozent aller "beratenen" Abtreibungen in Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der Länder bestritten.

  5. Statt Hilfe zum Töten müssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher für die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld würde hier zukunftswirksam eingesetzt.

  6. Das Leiden von Frauen, Männern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht länger verdrängt und verharmlost werden.

  7. Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muss Einhalt geboten werden. Das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen kann eine aktive "Sterbehilfe" niemals rechtfertigen. Für den Verzicht auf ärztliche Behandlung wie für ihren Abbruch kann nur der wirkliche, nicht auch der mutmaßliche Wille eines Patienten ausschlaggebend sein. Andernfalls wird der Fremdbestimmung Tür und Tor geöffnet.

Wir rufen alle Mensch dazu auf, mit uns für eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der Missachtung des Rechts auf Leben bei Ungeborenen und Kranken und alten Menschen eindeutig entgegenzustellen.

18. September 2010

 

Die Erklärung im PDF-Format sowie weitere Informationen zum BVL finden Sie auf der BVL-Homepage.

 

 

 

23.09.2010 10:27 Alter: 2 Jahre
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