AUF begrüßt familienpolitische Positionierung der CSU
Medrum/Berlin: 18.3.2010. In einer bemerkenswerten Rede hat der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis am 18.3.2010 im Bundestag familienpolitische Positionen vertreten, mit denen AUF nahezu vollständig übereinstimmt. Gerade vor dem Hintergrund des oftmals nicht mehr erkennbaren "C" in der Union begrüßt AUF diese Postitionierung.
Die Rede im Wortlaut, wiedergegeben aus einem Artikel des Nachrichtendienstes Medrum, finden sie hier: http://www.medrum.de/?q=content/familienpolitik-der-dreh-und-angelpunkt-der-politik
Geis: "Die Bereitschaft zur Familie leidet auch darunter, dass die Ausbildung oft erst knapp vor Erreichen des 30. Lebensjahres abgeschlossen werden kann. Vorher aber wollen und können die jungen Menschen meist keine Familie gründen. Deshalb brauchen wir neue Regelungen im Arbeitsrecht und ein Bildungssystem, das Familiengründungen in einem früheren Stadium ermöglicht." Dieser Gedanke wurde in AUF bisher noch nicht diskutiert, passt aber nahtlos zu unseren familienpolitischen Zielsetzungen und deshalb werden wir in den entsprechenden Gremien darüber sprechen, ob sich AUF dieser Forderung anschließt.
Geis: "Ein wichtiges Hemmnis für die Gründung von Familien ist auch die Herabstufung der Familienleistung zu einer wirtschaftlich unerheblichen Tätigkeit. Einher damit geht eine gewisse Geringschätzung der Frau, die eben nur „Hausfrau" ist. Der wirtschaftliche Wert der Erziehungsleistung wird heute nur noch bei beruflichen Erziehern anerkannt, die in der Schule, Kindergarten oder therapeutischen Einrichtungen tätig sind. Die familiäre Erziehung bleibt in der Privatheit des Familienlebens und findet keine Anerkennung."
AUF will nicht nur eine gesellschaftspolitische Aufwertung der Erziehungsleistung, sondern will durch die Einführung eines sozialversicherungspflichtigen Erziehungsgehalts erreichen, dass die Erziehungsleistung wie eine klassische berufliche Tätigkeit honoriert wird, sodass es für alle Familien möglich wird, sich für eine familiäre Erziehung der Kinder zu entscheiden. Dadurch erhalten erziehende Elternteile Ansprüche aus Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Neben der Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung, die selbstverständlich wie bei außerfamiliären Erziehungsberufen mit Ausbildung und Qualifikationsnachweis, Fortbildung und Qualitätssicherung verbunden sein muß, wollen wir so auch die Zahl der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger reduzieren. Durch die qualitativ bessere Erziehung sinken die staatlichen Sozialleistungen, weil weniger Kinder Therapien in Anspruch nehmen müssen und gesundheitlich stabiler sind. Außerdem verbessern sich die schulischen und beruflichen Leistungen.
Wir begrüßen, dass die neue Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder, sich der Pflege als Schwerpunktthema widmen will. Zur Verbesserung der Pflege kranker und alter Menschen in der Familie sowie darüber hinaus schlägt AUF die Einführung eines Pflegegehalt analog zum Erziehungsgehalt vor. Auch hier sehen wir eine entsprechende Ausbildung, einen Qualifikationsnachweis, regelmäßige Fortbildungen und die Qualitätssicherung als Voraussetzungen für den Bezug des sozialversicherungspflichtigen Pflegegehaltes an.
Entsprechend interessierten und dafür begabten Frauen bietet sich durch die Kombination von Erziehungs- und Pflegegehalt eine attraktive Perspektive für das gesamte Berufsleben, die das Engagement in und für Familie(n) in geradezu idealer Weise mit dem Wunsch nach eigener beruflicher Tätigkeit verbindet.
Modellrechnungen unterschiedlicher Institutionen zeigen, dass die Einführung des Erziehungsgehaltes kostenneutral für den Staat möglich ist. Für das Pflegegehalt muß dies noch erarbeitet werden. Auf jeden Fall entspricht die häusliche Pflege dem Wunsch vieler alter Menschen, denen wir dadurch eine erhöhte Lebensqualität in der Schlussphase ihres Lebens bieten wollen.


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