Keine Entwarnung zu den Abtreibungszahlen 2009
Berlin, 17.03.2010. Mit gemeldeten 110.694 vorgeburtlichen Kindstötungen 2009 hat sich die Zahl gegenüber 2008 um 3,3% verringert. So erfreulich dieser Rückgang zunächst erscheint, gibt es jedoch keinen Grund zur Entwarnung: Die Spätabtreibungen (über 13. Schwangerschaftswoche) haben von 2.331 im Jahre 2008 auf 2.456 im Jahre 2009 um 5,4% zugenommen.
Betrachtet man die Geburtenzahlen, die seit einigen Jahren kontinuierlich sinken und 2009 nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes den tiefsten Stand seit Ende des 2. Weltkrieges erreichen werden, dann dürfte das Verhältnis Lebendgeborene zu Abtreibungen im Vergleich der Jahre 2008 zu 2009 keinesfalls günstiger ausfallen. (2008: 114.484 Abtreibungen, 682.514 Lebendgeborene; 2009: Anzahl der Lebendgeborenen nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes gem. Pressemitteilung vom 21.01.2010 645.000 bis 660.000.).
Erstaunlich und beschämend: Im ersten Nachkriegsjahr 1946 wurden in Deutschland 921.677 Kinder geboren!
Im Übrigen schätzen Fachleute ein, dass die Zahl der tatsächlichen Abtreibungen etwa doppelt so hoch ist wie die der gemeldeten.
Der Arbeitskreis Lebensrecht/Familie der AUF-Partei fordert vom Gesetzgeber die längst überfällige unverzügliche Überprüfung der Gesetzesregelungen zum Paragrafen 218, wie im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Paragrafen 218 von 1993 gefordert.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Familienpolitik auf den Prüfstand zu stellen im Sinne Herstellung finanzieller Gerechtigkeit für Familien und Gewährleistung echter Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft.
Ein entscheidender Beitrag zur Wertschätzung und Anerkennung familiärer Erziehungsarbeit ist das von der Auf-Partei angestrebte steuer- und sozialversicherungspflichtige Erziehungsgehalt.
Walter Schrader
Vorsitzender des AK Lebensrecht und Familie von AUF


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