Listenplatz 16: AUF-NRW offiziell zur Landtagswahl zugelassen
Düsseldorf: Nun ist es offiziell: Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 30. März 2010 die Landesliste der AUF-Partei zur Wahlteilnahme bei der Landtagswahl am 9. Mai zugelassen. Damit hat sich die Mühe des Unterschriften-Sammelns gelohnt!
Der AUF-Landesvorsitzende und Spitzenkandidat Dipl.-Kfm. Herbert Bojahr (Leopoldshöhe) sagte den Helfern und Unterstützern Dank, die die Wahlteilnahme durch ihr Engagement in den vergangenen Wochen ermöglicht haben. Für die kommenden Wochen erbittet der Landesvorstand für alle Beteiligten und Helfer den Segen Gottes und die Bewahrung bei allen Aktivitäten.
Damit können nun das am Wochenende verabschiedete Wahlprogramm und die eigenst für die NRW-Kampagne entworfenen Plakate und Flyer in den Druck gehen. Um die Wählerinnen und Wähler zu erreichen, setzt die AUF-NRW einen weiteren Schwerpunkt auf die Internet-Kampagne. So werden wir das Wahlprogramm auf der AUF-NRW-Seite ausführlich vorstellen.
Auch ein Fernseh- und Radio-Spot ist bereits beauftragt und wird in den nächsten Tagen fertig gestellt.
Auf dem Stimmzettel wird man die AUF-Partei auf Listenplatz 16 finden, direkt hinter den Parteien, die bereits an früheren Landtagswahlen teilgenommen haben. Für die vor zwei Jahren gegründete Partei ist es die erste Landtagswahlteilnahme bundesweit. In 2009 hatte die AUF an der Europawahl teilgenommen und errang bei Kommunal-Wahlen mehrere Mandate in NRW, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland.
Aus der Pressemitteilung der Landeswahlleiterin:
Der Landeswahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung die Landeslisten von 25 Parteien zur Landtagswahl am 9. Mai 2010 zugelassen.
Sie finden die zugelassenen Landeslisten im Internet unter:
www.im.nrw.de/landtagswahl2010 .
Die ersten 15 Parteien haben sich auch 2005 mit Wahlvorschlägen an der Wahl beteiligt. Sie erscheinen mit ihren Landeslisten auf den Stimmzetteln in der Reihenfolge der damals landesweit errungenen Stimmen. Die übrigen zugelassenen Landeslistenvorschläge schließen sich in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Landeswahlleiterin an.
Drei Landeslisten wurden zurückgewiesen, weil sie Anforderungen des Landeswahlrechts nicht erfüllten, insbesondere weil nicht mindestens 1000 Unterstützungsunterschriften eingereicht wurden.


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