12.3.2010 6:30

Stellungnahme der AUF-Partei zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2009

Einen Monat nach der Bundestagswahl hat die christlich-liberale Koalition ihren Koalitionsvertrag verab­schiedet und wird ihn in den kommenden vier Jahren umsetzen. Grund genug für die AUF-Partei ihn unter die Lupe zu nehmen und in einigen wichtigen Bereichen Stellung zu beziehen.

Reichstag in Berlin - Bild: istockphoto

Gesundheit

Die Koalitionspartner wollen dem Grunde nach an einem System der gesundheitlichen Versorgung festhalten, das allen Teilen der Bevölkerung unabhängig von ihrem Einkommen die medizinisch notwendige Versorgung gewährleistet. Das Gesundheitswesen soll innovationsfreundlich sein. Um den Patienten bessere Orientierung und mehr Transparenz zu verschaffen, soll die unabhängige Beratung verstärkt und gar in einem Patientenschutzgesetz gebündelt werden. Im medizinischen Fortschritt und im demografischen Wandel sehen die Autoren eine Veranlassung, die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen, wobei keine Generation über Gebühr belastet werden dürfe.

Etliche Formulierungen erwecken den Eindruck, dass die Verfasser etwas erfinden wollen, was längst selbstverständliche Praxis ist. So wenn es heißt, die Gesundheitsversorgung müsse vom Menschen her gedacht werden, und dafür sei ein Umdenken erforderlich. Oder wenn immer wieder Wettbewerb unter den Krankenkassen gefordert wird, an dem es nie gefehlt und der nicht selten dazu geführt hat, dass mehr als das Vertretbare geleistet wurde und dass die Vertrags­partner der Krankenkassen die Situation einseitig für ihre Interessen nutzen konnten. Der Risi­kostrukturausgleich soll reduziert werden, der doch ein wichtiger Baustein für annähernd gleiche Chancen der Krankenkassen im Wettbewerb ist.

Die Verfasser meinen, eine „hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung“ fordern zu müs­sen. Ihr wird „hohe Priorität“ eingeräumt. Überregulierungen sollen abgebaut werden. Das alles, „ohne die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden.“ Tatsächlich liegt das Problem nicht (oder: weniger) in einer nicht ausreichenden, sondern eher in einer Arzneimittelversorgung, die über das Maß des wirtschaftlich Notwendigen hinausgeht. Das Thema „Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten“ findet nur am Rande Erwähnung. Zwar wollen die Verfasser die Möglichkeiten der Kostenerstattung auf Wunsch des Versicherten ausweiten. Ein genereller Über­gang zum Kostenerstattungssystem, durch das auch der versicherte Patient motiviert werden könnte, Gesundheitsleistungen nur bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und dann so günstig wie möglich „einzukaufen“, wird aber nicht ins Auge gefasst.
 

Familie und Gesellschaft


Im Themenbereich „Familie und Gesellschaft“ trifft der Koalitionsvertrag einige erfreuliche Ker­naussagen. So soll die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter gestärkt werden. Die primäre elterliche Erziehungsverantwortung wird betont. Interessanterweise stellt die Koalition fest, dass sich immer mehr Menschen mehr Zeit für Familie wünschen.

Im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sollen nun Kindergeld und Kinderfreibetrag zum 01.01.2010 erhöht und ein Betreuungsgeld für Familien, die ihre unter 3-jährigen Kinder zu Hause erziehen, ab 2013 eingeführt werden. Dies ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, wobei die Erhöhung des Kinderfreibetrages, von dem lediglich Besserverdienende profitieren, eher kritisch zu sehen ist. Eine deutlichere Erhöhung des Kindergeldes wäre viel sinnvoller, zumal damit zu rechnen ist, dass Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen ein erhöhtes Kindergeld kurz­fristig zur Deckung der Bedürfnisse ihrer Kinder wieder konsumieren und damit in diesem Rahmen auch zu einer wirtschaftlichen Belebung beitragen.

Auch der beabsichtigte Ausbau des Elterngeldes ist insofern kritisch zu sehen, weil das Elterngeld gerade die Familien besonders fördert, die schon über ein überdurchschnittliches Einkommen ver­fügen.

Besonders positiv sind präventive Maßnahmen der Elternbildung zu beurteilen. Derartige Maßnah­men müssen die dringend notwendige wirtschaftliche Stärkung der Familien zwingend begleiten. Weiterhin begrüßenswert ist die geplante Förderung der Bindungsforschung. Die auf diesem Ge­biet bisher schon bekannten Forschungsergebnisse hätten die Koalition jedoch dazu bewegen müssen, von dem weiteren Ausbau der Krippenbetreuung Abstand zu nehmen, führt doch eine Krippenbetreuung eher zu einer Entfremdung von Eltern und Kind sowie einer Selbstentmündi­gung der Eltern. Die AUF-Partei fordert ein bundesweites steuer- und sozialversicherungspflichti­ges Erziehungsgehalt in den ersten Kinderjahren für alle Eltern und Alleinerziehenden. Sie können in dieser Zeit ihre Kinder ganztägig daheim erziehen oder es für die Betreuung ihrer Kinder bei Tagesmüttern, in Kindertagesstätten usw. einsetzen. Nach Berechnung von Experten finanziert es sich (durch mehr Konsum für Kinder, Steuern und Sozialabgaben, Ersatz anderer Leistungen, zeit­weises Freiwerden von Arbeitsplätzen…) fast selbst.

Nicht zu akzeptieren ist die Absicht der Koalition, die familien- und ehebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung und Beihilfe im öffentlichen Dienst auch auf eingetragene Lebens­partnerschaften zu übertragen. Damit werden der Stellenwert von Ehe und Familie weiter relativiert und gleichgeschlechtliche Beziehungen weiter aufgewertet. Dies entspricht nicht dem so oft von der Union zitierten christlichen Menschenbild!
  

Steuern, Finanzen und Finanzmarktordnung


Der Koalitionsvertrag nimmt hier insbesondere die Anliegen der FDP auf, die ihren Wählern Steuer-senkungen versprochen hatte, in der Zwischenzeit jedoch auch bemerkt hat, dass die Ver­schuldung in Deutschland eine enorme Höhe erreicht hat und auch weiter zunehmen wird. Hier müssen die Prioritäten in Deutschland anders gesetzt werden, indem vornehmlich der Schuldenab­bau und eine deutliche Reduzierung der Staatsausgaben im Vordergrund stehen. Nur solche Steu­eranreize sind vertretbar, die kurzfristig zur Stärkung der wirtschaftlichen Erholung beitragen.

Als AUF-Partei begrüßen wir ausdrücklich die geplante spürbare Vereinfachung und Entbürokrati­sierung des Steuerrechts, was bisher von keiner Regierung konsequent umgesetzt wurde. Wir hof­fen, dass die neue Regierung hier erfolgreicher tätig sein wird. Die Entbürokratisierung der erb­schaftsteuerlichen Regelungen ist sinnvoll, da hier bereits im Gesetzgebungsverfahren viele Un­klarheiten eingeflossen sind, die beseitigt werden müssen. Die Entlastung insbesondere unterer und mittlerer Einkommen durch die Abflachung des sogenannten Mittelstandsbauches im Steuer­recht und ein Umbau des Einkommensteuertarifes, der dies berücksichtigt, erscheint sinnvoll und wird von uns unterstützt. Ein wesentlicher Punkt unserer wirtschaftlichen Probleme liegt darin, dass unsere Banken und hier vor allem die staatlichen Banken in einem System tätig waren, das den Steuerzahler viele, viele Milliarden Euro gekostet hat und was durch Geldgier der verantwortli­chen Personen, aber auch durch zu geringe Eigenkapitalanforderungen und zu geringe Banken­aufsicht gefördert wurde. Deshalb ist eine Stabilisierung des Finanzsystems durch Erhöhung der Eigenkapitalquoten sinnvoll und wichtig. In der derzeit schwieriger konjunkturellen Situation muss auch die Kreditknappheit im Unternehmensbereich beseitigt werden, die auch systembedingt ver­ursacht ist. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten verschlechtern sich die Bilanzkennzahlen und Liqui­ditätskennziffern deutlich, wodurch eine Kreditgewährung eigentlich ausgeschlossen wird. Hier muss eine Änderung im System erfolgen.

Mitverursacher der Bankenkrise waren auch die Rating-Agenturen, die aufgrund wirtschaftlicher Ver-flechtungen unseres Erachtens falsche Rating-Angaben herausbrachten und nicht in Verant­wortung genommen werden konnten. Hier muss eine strikte Trennung der Bereiche Rating und Be­ratung vor-genommen werden und der Ansatz im Koalitionsvertrag weiter ausgebaut werden. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Management-Vergütung nicht vom kurzfristigen Erfolg abhängt, sondern hier eine langfristige Sichtweise entwickelt werden muss. Ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren muss hier angesetzt werden.


Wirtschaft


„Wir bekennen uns zur Sozialen Marktwirtschaft als Ordnung der Gesellschaft und Ordnung der Wirtschaft. Mit der Koalition der Mitte wollen wir die Zukunft so gestalten, dass  Deutschland mit wirtschaftlicher Leistungskraft und in sozialer Verantwortung wieder international an der Spitze steht. ... Wir wollen  nachhaltiges Wachstum, um Wohlstand und soziale Gerechtigkeit zu sichern. Deutschland wird seine Spitzenstellung in der Welt mit starker klassischer Industrie und hochquali­fiziertem Handwerk nur halten können, wenn wir globale Maßstäbe im Bereich Innovation und For­schung setzen“. Diese Sätze und einige andere im Koalitionsvertrag lesen sich gut. Die Frage ist: Sind es leere Worte ohne ein klares soziales marktwirtschaftliches Konzept, die einem ein gutes  beruhigendes Gefühl geben sollen, oder enthält der Koalitionsvertrag  einen langfristigen Lösungs­beitrag im Sinne der sozialen Marktwirtschaft? Für eine ideale soziale Marktwirtschaft bedarf es der Verwirklichung der vollständigen Konkurrenz. Dies kann man nicht mit einer Laissez-faire-Poli­tik erreichen, sondern es bedarf einer Wettbewerbsordnung mit konstituierenden und regulieren­den Prinzipien, wie folgt in Anlehnung an Weber[1] dargestellt: „Ein funktionierendes Preissystem steht im Zentrum der konstituierenden Prinzipien.... Diesem sind sechs weitere Prinzipien zugeord­net... Der Primat der Währungspolitik zielt auf die Stabilität des Geldwertes... (nach Eucken eine Waren-Reserve-Währung, eine verfeinerte Form der Goldwährung). ... Die Konstanz der Wirt­schaftspolitik verweist auf die Beständigkeit wirtschaftspolitischer Maßnahmen und eine Atmosphä­re des Vertrauens, um so Investitionen einen sicheren Rahmen zu bieten. Das Prinzip der offenen Märkte dient dem Konkurrenzmechanismus und der außenwirtschaftlichen Verflechtung. Die drei anderen Prinzipien sind eher rechtlicher Natur: Privateigentum, als Gegenpol zu staatlicher Macht,... Vertragsfreiheit, als notwendige Bedingung wirtschaftlicher Kooperation, und Haftung zur Sicherstellung sorgfältigen ökonomischen Handelns im Rahmen freiheitlicher Verantwortung. Die­se einzelnen Prinzipien sollen aber nicht unverbunden nebeneinanderstehen, sondern sie gehören notwendigerweise zusammen. ... Die Aufgabe der regulierenden Prinzipien ist es die Wettbewerbs­ordnung funktionsfähig zu erhalten“. [2]

Misst man den Koalitionsvertrag an diesen Prinzipien, die die zentralen Bausteine der sozialen Markt-wirtschaft sind, kann man feststellen, dass die marktwirtschaftlichen Begriffe wie Ordnungs­politik und Rahmenbedingungen im Allgemeinen fallen. Man will ein Sofortprogramm krisenent­schärfender Maßnahmen umsetzen. Man will Bürokratie abbauen, um Investitionsbremsen zu lö­sen. Man will Wettbewerb auf den Energiemärkten mit transparenten Preisen. Man will faire Re­geln für die Welt-wirtschaft, indem man Maßnahmen für  die Banken vorschlägt. Insofern kann man erkennen, dass diese Koalition sich an der sozialen Marktwirtschaft orientieren wird. Ernüch­ternd aber ist es, dass  kein umfassendes Konzept von marktwirtschaftlichen Ordnungen zu erken­nen ist noch angedeutet wird. Mit umfassendem Fokus auf allen konstituierenden Prinzipien z.B. wird  nichts Konkretes zu konzernrechtlicher Haftung gesagt. So bietet diese Koalition lediglich eine kurzatmige, allein situationsbezogene Politik an nach dem Motto, das, was gestern galt, heute zu verwerfen.  Die AUF-Partei tritt daher gegen die „nervöse Unrast der Wirtschaftspolitik“ an und wird sich der langfristigen politischen Herausforderung stellen, den modernen Wirtschaftsprozes­sen eine brauchbare Lenkung zu geben, unter Berücksichtigung aller Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft.
 

Entwicklungshilfe

Nach Meinung einer mit uns freundschaftlich verbundenen christlichen Organisation muss Entwick-lungshilfe ausschließlich zum Ziel haben, die Situation in den Dritte Welt- und Schwellenländern zu verbessern. Es kann nur ein positiver Nebeneffekt sein, wenn dies zufällig Marktchancen deut­scher Unternehmen verbessert. Wir lehnen es daher ab, dass „in den Zielen unserer Entwicklungs­politik … unsere Werte und Interessen gleichermaßen zum Ausdruck kommen“, wie es im Koaliti­onsvertrag heißt. Die AUF-Partei hofft, dass das Ziel der Bundesregierung von 0,8% des Bruttoin­landsproduktes als Ausgaben für die Entwicklungshilfe erreicht wird. Diesen Wert schreibt die UNO für 2015 vor, was von christlichen Entwicklungshilfeorganisationen unterstützt wird. Unsere Nachbarländer Niederlande und Dänemark gaben letztes Jahr bereits 0,8% aus, Deutschland nur 0,37%.



Umwelt und Energie

Umfassend schöpfungsgemäße Politik ist nötiger denn je. Im Koalitionsvertrag kommt nicht zum Ausdruck, dass im Bereich von Umwelt- und Energie Politik und Bürger mehr zusammen wirken müssen: Die Bundesregierung soll durch eine breit angelegte Kampagne für mehr Energiesparen und mehr Energieeffizienz werben. Die Stromerzeugung durch Photovoltaik, Windkraft, Wasser­kraft, Biomasse und Geothermie ist zu verstärken statt – wie von ihr geplant - den Bau von hochef­fizienten Kohlekraftwerken zu ermöglichen und die Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke zu verlän­gern. Nicht geklärt ist weiterhin die Entsorgung. Der nach Meinung von Wissenschaftlern ungeeig­nete Salzstock in Gorleben soll „ergebnisoffen“ erkundet werden. In einer Forsa-Umfrage vom April 2009 war jedoch der Wille der Bürger deutlich zum Ausdruck gekommen, dass mehr als die Hälfte der Bundesbürger in der Atomkraft große oder sehr große Gefahren für sich und ihre Familien sieht und zwei Drittel der Bevölkerung den Ausstieg aus der Atomkraft so schnell wie bisher ge­plant oder schneller verwirklicht sehen möchte. Die Kernkraft könne keine „Brückentechnologie“ sein, sondern sei eine Technologie, die vom Menschen nicht handhabbar und deren Risiken auch nicht abzusichern seien. Im Sinne der von der AUF-Partei geforderten Subsidiarität müsse es viel­mehr Ziel der Politik sein, Energie mehr dezentral zu erzeugen. Die AUF-Partei ruft die Bürger auf, beim Ausstieg aus der Atomenergie selber mitzuwirken, indem sie jetzt zu Ökostromanbietern wechseln. Deutschland müsse im Bereich der Erneuerbaren Energien wieder weltweit an der Spit­ze sein. Eine solche Politik sei dann auch in der Lage, die weltweiten Klimaziele überzuerfüllen und Vorbild zu sein. AUF will erreichen, dass Deutschland bis 2030 weitgehend unabhängig vom Import fossiler Energieträger ist.

Die Bereitstellung von Wohnraum, öffentlicher Einrichtungen und die Errichtung von Gewerbe- und Industrieanlagen sind für die Entwicklung in Deutschland existentiell. Dabei müssten allerdings die Folgen eines hohen Landschafts- und Flächenverbrauchs berücksichtigt werden, indem eine von Bundesseite koordinierte Begrenzung des Flächenverbrauchs erfolgt, insbesondere in Verdich­tungsräumen. Die AUF-Partei begrüßt die angestrebte deutliche Steigerung der Sanierungsquote durch ein wirkungsvolleres CO2-Gebäudesanierungsprogramm und die Erhöhung der Wohneigen­tumsquote.
 

Verkehr


Im Bereich der Verkehrspolitik ist ganz grundlegend für eine Verkehrsvermeidung zu sorgen. Nötig ist dazu eine Regionalisierung von Verkehrs- und Transportströmen durch gezielte Förderung hei­mischer Industrie und dezentraler Märkte sowie mehr Nähe von Arbeitsplatz und Wohnung. Die von AUF angestrebte Verteuerung der Energie bei Verringerung der Lohnnebenkosten bietet Chancen zu einer besseren Gestaltung des öffentlichen Nahverkehrs. Er kann in der Regel privat­wirtschaftlich nicht voll kostendeckend durchgeführt werden. Öffentlicher Verkehr (S- und U-Bah­nen, Züge und Busse im Nah- und Fernverkehr) braucht deshalb gerade auch zur Weiterentwick­lung als attraktive Alternative zu anderen Verkehrsmitteln  öffentliche  Unterstützung. Der im Koali­tionsvertrag hauptsächlich gewollte „unternehmerisch und wettbewerblich ausgerichtete ÖPNV“ wird ohne staatliche Förderung nicht das politisch gewollte Ziel erreichen.

Im Bereich des Güterverkehrs muss es eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene und Was­serwege geben. Dies bedarf einer gezielten Förderung mit politischen Maßnahmen. Eine Selbstbe­schränkung des Staates lediglich auf die Bereitstellung einer angemessenen Infrastruktur, so wie im neu definierten Grundsatz der Bundesregierung, reicht dabei nicht aus.
 
[1] Weber, Ralf L. (1992). Walter Eucken und der Wandel von Wirtschaftssystemen, Wirtschafts­wissenschaftliches Studium 21, S. 579-583
[2] (weitere Erklärungen siehe Nils Goldschmidt in Grundtexte zur Freiburger Tradition der Ord­nungsökonomik)

 

27.11.2009 14:00 Alter: 104 Tage

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